AGB Allgemeine Geschäftbedingungen
AGB der MS Data Hosting - Sofa Creative Media GmbH, für gewerbliche und private Kunden (B2B und B2C)
Fassung vom: 07.06.2022
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Anwendungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“) gelten für sämtliche Vereinbarungen, die zwischen "MS Data Hosting" (Sofa Creative Media GmbH, Salmgasse 10/Top 1, 1030 Wien, protokolliert im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 385063 w), nachfolgend „MS DATA“ oder „wir“ und deren Kunden für Domain-Registrierung, Web-Hosting, Mail-Hosting, Server-Housing (nachfolgend „KUNDE“) abgeschlossen werden (gemeinsam „PARTEIEN“).
- Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.
- Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit MS DATA, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen des KUNDEN erkennen wir selbst bei Mitteilung dieser durch den KUNDEN nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich der Geltung schriftlich zu. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Wir behalten uns vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen.
- Wir über uns
- Unsere Anschrift: Sofa Creative Media GmbH, Salmgasse 10/Top 1, 1030 Wien, Österreich, www.msdata.at, Tel: + 43 01 890 68 52, office@msdata.at, Firmenbuchnummer: FN 385063 w, Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien, zuständige Kammer: Wirtschaftskammer Wien.
- Preise und Vertragsabschluss
- Alle Angebote von MS DATA sind freibleibend. Bei allen von uns genannten Preisen sind die Bruttopreise mit österreichischer 20%iger Umsatzsteuer ersichtlich. Den angeführten Preisen liegen die am Tag des Angebots gültigen Preise von MS DATA zu Grunde. Kosten für allfällige bei Zahlung entstehende Spesen gehen zu Lasten des KUNDEN.
- Ein Vertrag kommt jedenfalls erst durch schriftliche Annahme durch MS DATA zustande.
- Sämtliche Preise sind wertgesichert nach dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2010 oder einem Folgeindex. Basiszahl für die Indexberechnung ist der Monat des Vertragsabschlusses. Die jeweilige Indexanpassung erfolgt jährlich im Monat des Vertragsabschlusses. Die Nichtgeltendmachung der Indexanpassung bedeutet keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Preiserhöhungen.
- Hosting durch MS DATA
- Bei allen Hosting Produkten und Domains wird der Vertag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, die Mindestvertragsdauer beträgt, sofern beim Produkt nicht explizit anders festgelegt, zumindest 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann das Produkt unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Bei Aufkündigung vor Ablauf der Mindestvertragsdauer werden die Gebühren nicht rückerstattet. Bei allen Produkten gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wird das Produkt nicht gekündigt, so verlängert sich die Bindungsdauer automatisch um ein weiteres Jahr.
- Für alle Server Housing und Hosting Produkte garantiert der Auftragnehmer eine Verfügbarkeit von 99 %. Aus dieser Verfügbarkeit ausgenommen sind vorab von MS DATA angekündigte planmäßige Wartungsarbeiten.
- Für alle Server Housing und Hosting Produkte ist die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung Vertragsbestandteil und tritt mit dem Akzeptieren der AGB und dem Errichten des Vertragsverhältnisses in Kraft, siehe auch: https://www.msdata.at/advv
- Veröffentlichte Inhalte
- Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm eingestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte eindeutig zu kennzeichnen und seinen vollständigen Namen und seine Anschrift darzustellen.
- Darüber hinausgehende Pflichten können sich aus den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), des E-Commerce Gesetzes (ECG) sowie der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) ergeben. Der Kunde ist verpflichtet, dies in eigener Verantwortung zu überprüfen und zu erfüllen.
- Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von erotischen, pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig. MS DATA ist berechtigt, den Zugriff des Kunden für den Fall zu sperren, dass hiergegen verstoßen wurde. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen. Das gilt auch für den Fall, dass ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. MS DATA ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden zu überprüfen.
- Die Versendung von Spam-Mails und Massen E-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Bei Nichtbeachtung ist MS DATA berechtigt, den Zugriff zu sperren.
- MS DATA ist berechtigt die Dienstleistung zu unterbrechen, sobald diese Kenntnis davon erlangt, dass gewollter oder ungewollter Versand von Spam-Mails über den Account des Kunden stattfindet.
- Stellt MS DATA im Hosting Account des KUNDEN Schadcode fest, so ist MS DATA zu jeder Zeit berechtigt die Veröffentlichung aller Inhalte des Hosting Accounts zu unterbinden, bis der KUNDE dauerhafte Korrekturen in den betroffenen Systemen einarbeitet.
- Allgemeines zur Leistungserbringung und Datensicherung
- Der KUNDE erklärt, dass er sich über sämtliche Leistungsmerkmale der Leistungen von MS DATA bestens informiert hat. Der KUNDE hat sich davon überzeugt, dass die Leistungsbeschreibung von MS DATA seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht; über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch MS DATA bzw. durch fachkundige Dritte, für deren Auskunft MS DATA jedenfalls nicht einzustehen hat, beraten lassen. Der KUNDE bezieht daher die Leistungen von MS DATA in Kenntnis sämtlicher Umstände und unter ausschließlicher Zugrundelegung der Beschreibung in den schriftlichen Leistungsbeschreibungen bzw. Leistungsscheinen, die jeweils abschließend sind. Sonstige Unterlagen, Angaben udgl. können nicht zur Festlegung des Leistungsumfangs von MS DATA herangezogen werden. MS DATA hat nicht für die (wirtschaftliche) Verwertbarkeit der Leistung durch den KUNDEN einzustehen.
- Dem KUNDEN ist bewusst, dass die Leistungserbringung von MS DATA unter Umständen nur auf Basis von Mitwirkungspflichten des KUNDEN erfolgen kann und den KUNDEN daher – auch beträchtlicher – Aufwand im Zusammenhang mit diesen Mitwirkungspflichten treffen kann – vgl. auch Punkt 4.4.
- Soweit die Leistungen von MS DATA auch Leistungen Dritter – wie etwas Fremdberatung oder Fremdsoftware – umfassen, trifft MS DATA keinerlei Verantwortung – auch keine Auswahlverantwortung – dafür und hat sich der KUNDE diesbezüglich direkt an den Dritten zu halten. Diesbezüglich besteht ausschließlich eine Rechtsbeziehung zwischen KUNDEN und dem Dritten.
- MS DATA ist in jedem Fall berechtigt, für die Durchführung seiner eigenen Leistung Dritte als Subunternehmer heranzuziehen.
- MS DATA räumt dem KUNDEN – soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart – keine über den engsten Zweck der Leistung hinausgehende Rechte ein. Im Zweifel ist der KUNDE nicht zur Weitergabe bzw. Unterlizenzierung berechtigt. Im Zweifel umfasst der Leistungsumfang nicht (i) ausschließliche Rechte, (ii) Rechte am Source Code, (iii) Bearbeitungsrechte oder (iv) Rechte jeglicher Drittverwertung. Im Zweifel bleiben daher sämtliche Rechte bei MS DATA.
- Allein dem KUNDEN obliegt jegliche Datensicherung. Jegliche Verantwortung für Datenverlust und Folgeschäden, insb. entgangener Gewinn, – außer bei Vorsatz von MS DATA – ist ausgeschlossen. Jedenfalls hat der KUNDE die Daten zu den günstigsten möglichen Bedingungen wiederherzustellen bzw. zu lassen.
- Zahlungsbedingungen
- Soweit nicht anders vereinbart, werden sämtliche Zahlungspflichten des KUNDEN mit Rechnungslegung durch MS DATA auf das in der Rechnung genannte Konto fällig.
- Zahlungen des KUNDEN gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Der KUNDE trägt die Gefahr für Verzögerung oder das Unterbleiben der Gutschrift auf dem Konto von MS DATA, soweit die Ursache dafür nicht beim Bankinstitut von MS DATA liegt.
- Zahlungen des KUNDEN werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.
- Bei Zahlungsverzug des KUNDEN werden die gesetzlichen Verzugszinsen unter Unternehmen verschuldensunabhängig fällig. Weiters verrechnen wir bei Zahlungsverzug einen Pauschalbetrag von EUR 40,- als Entschädigung für allfällige Betriebskosten. Der Anspruch auf diesen Pauschalbetrag besteht unabhängig von einer tatsächlichen Mahnung durch MS DATA und es ist weder ein Verschulden am Zahlungsverzug, noch der Nachweis eines konkret eingetretenen Schadens erforderlich. Über den Pauschalbetrag hinaus hat MS DATA Anspruch auf einen angemessenen Ersatz aller durch den Zahlungsverzug verursachten Kosten, die den Pauschalbetrag übersteigen (z.B. Rechtsanwaltskosten, Kosten für das Tätigwerden eines Inkassounternehmens).
- Der KUNDE kann ausschließlich mit von MS DATA schriftlich ausdrücklich anerkannten oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem KUNDEN kommt jedenfalls kein Zurückbehaltungsrecht odgl. an fälligen Zahlungen zu.
- Eigentumsvorbehalt
- An bzw. für den KUNDEN Geliefertes bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von MS DATA. Auch etwaige Rechteeinräumung erfolgt unter der Bedingung der Vollzahlung.
- Gerät der KUNDE mit den vereinbarten Zahlungen an MS DATA in Verzug, ist MS DATA berechtigt, das Gelieferte bis zur vollständigen Bezahlung durch den KUNDEN zurückzuverlangen; bei Systemen bzw. Rechteeinräumung ist MS DATA berechtigt, eine (temporäre) Abschaltung (im weitesten Sinne) bzw. Untersagung der Nutzung bis zur Vollzahlung durch den KUNDEN vorzunehmen. Allen Aufwand in diesem Zusammenhang hat der KUNDE zu tragen bzw. im Sinne des 4.2 zu ersetzen.
- Gewährleistung und Haftung
- MS DATA gewährleistet, dass seine Leistungen frei von Rechten Dritter ist. Soweit SOFTWARE (auch) Open Source Software oder Drittsoftware umfasst, gelten im Zweifel die entsprechenden Drittbedingungen. Behaupten Dritte Ansprüche, die den KUNDEN hindern bzw behindern, die Leistungen von MS DATA vertragsgemäß zu nutzen, hat der KUNDE davon unverzüglich, schriftlich und umfassend davon zu informieren. Wird der KUNDE von Dritten aufgrund der Nutzung von Leistungen von MS DATA von Dritten geklagt, hat er sich hinsichtlich sämtlicher Schritte in diesem Zusammenhang mit MS DATA abzustimmen und nimmt Prozesshandlungen, insb. Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit Zustimmung von MS DATA vor. Hat der KUNDE Leistungen von MS DATA nicht vertragsgemäß benutzt und führt dies zu Ansprüchen Dritter, hat der KUNDE MS DATA schad- und klaglos zu halten. MS DATA gibt keinerlei weitergehende Gewährleistungen oder Garantien ab.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme. Den KUNDEN trifft jedenfalls die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels, welche umgehend schriftlich und unter vollständiger Beschreibung zu rügen sind. Für Beratungsleistungen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Der KUNDE verliert jedenfalls sämtliche Ansprüche im Sinne des § 377 UGB, wenn er die Leistung von MS DATA eigenmächtig ändert oder bearbeitet, wobei in diesem Zusammenhang den Kunden die Beweislast trifft.
- Der KUNDE ist erst dann zur Ersatzvornahme berechtigt, wenn er MS DATA zweimalige Verbesserungsversuche des jeweiligen ordnungsgemäß gerügten Mangels eingeräumt hat. Eine Ersatzvornahme hat jedenfalls zu den günstigsten am Markt beziehbaren Bedingungen zu erfolgen.
- Erfolgt eine Rüge durch den KUNDEN zu Unrecht, ist MS DATA berechtigt, den entstandenen Aufwand im Sinne des Punkt 4.2 abzurechnen.
- Die Haftung von MS DATA für leichte und grobe Fahrlässigkeit ist mit Ausnahme von Personenschäden ausgeschlossen und außerdem – außer bei Vorsatz – auf die Nettosumme der jeweiligen Einzelleistung beschränkt. MS DATA haftet – außer bei Vorsatz – nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- oder reine Vermögensschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Schadenersatzansprüche verjähren binnen eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
- Geheimhaltung, Datenschutz und Referenznennung
- Die PARTEIEN verpflichtet sich, sämtliche Kenntnisse und Unterlagen sowie überhaupt alle weiteren Informationen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht betreffend der ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Tatsachen aus dem Unternehmensbereich der anderen PARTEI geheim zu halten und keinem Dritten gegenüber zu offenbaren, soweit sich nicht Gegenteiliges aus dem Vertrag ergibt.
- Die PARTEIEN verpflichten sich, diese Geheimhaltungspflicht auf sämtliche Angestellten, Mitarbeiter und alle weiteren Personen, die mit ihnen zusammenwirken oder sonst wie Kenntnis von den geheimen Informationen erhalten, zu überbinden und dies auf Aufforderung der anderen PARTEI auch schriftlich nachzuweisen.
- Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages weiter. Die PARTEIEN verpflichtet sich, dass die verletzende PARTEI der anderen PARTEI für jeden einzelnen objektiven Verstoß gegen die Geheimhaltungserklärung eine Vertragsstrafe in der Höhe von EUR 100.000,- zu bezahlen. Dies schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens nicht aus.
- In jedem Fall ist der KUNDE datenschutzrechtlicher Auftraggeber und hat alle entsprechenden Pflichten des Datenschutzrechts einzuhalten.
- Der KUNDE willigt ein, dass MS DATA den Namen und sämtliche Kennzeichen samt Kurzbeschreibung des KUNDEN und Beschreibung der Leistungen der MS DATA unbeschränkt – auch als Referenznennung zu Werbezwecken – nutzen darf. Diese Einwilligung kann vom KUNDEN schriftlich widerrufen werden, wobei MS DATA eine angemessene Aufbrauchfrist zukommt.
- Schlussbestimmungen
- Die Leistungsbeschreibung bzw. –scheine und diese AGB sind abschließend; es bestehen keine, insb. keine mündlichen, Nebenabreden. Die PARTEIEN verzichten wechselseitig darauf, den Vertrag in einer anderen Form als der Schriftform zu ändern, insb. auch hinsichtlich der gegenständlichen Formwahl. Alle Erklärungen der PARTEIEN bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Soweit in diesen AGB auf Schriftlichkeit odgl. verwiesen wird, gilt dies durch unterfertigtes Dokument, Brief, Telefax oder E-Mail mit Empfangsbestätigung als erfüllt.
- Es gilt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme sämtlicher Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
- Für sämtliche Streitigkeiten aus Vereinbarungen zwischen MS DATA und dem KUNDEN, einschließlich der Frage ihres gültigen Zustandekommens und ihrer Beendigung, ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien 1, Österreich, zuständig. MS DATA kann den Kunden wahlweise auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand klagen.
- Der für den KUNDEN Handelnde garantiert, dass seine Erklärungen ohne weitere Schritte für den KUNDEN rechtsverbindlich sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit anderer Bestandteile des Vertrages unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.
MS Data Hosting
Sofa Creative Media GmbH